Straßenschlußvermessungen / Schlußabmarkung der Straßengrenzen dienen dazu:

  1. Erstmalige Teilungsvermessung (Parzellierung) der durch einen Straßenausbau in Anspruch  genommenen Teilfläche und deren Abmarkung (z. B. bei Land-, Bundesstraßen oder Bundes-  autobahnen) gemäß vorher schon abgeschlossener Kaufverträge
  2. Erstmalige Abmarkung von Straßengrenzen bei vorheriger Vermessung eines Baugebietes  (Zurückstellung der Abmarkung der Straßengrenzen, da deren Abmarkungen beim Straßenaus-  bau sowieso wieder „rausfliegen“) nach endgültiger Fertigstellung der Straßen

1337-M250

Erstmalige Teilungsvermessung zur Abtrennung von bereits ausgebauten Straßenflächen (hier Skizze zur Grenzniederschrift)

Neue Skizze zur Grenzniederschrift

Erstmalige Abmarkung von Straßengrenzen und teilweise Baugrundstücksgrenzen