Straßenschlußvermessungen / Schlußabmarkung der Straßengrenzen dienen dazu:
- Erstmalige Teilungsvermessung (Parzellierung) der durch einen Straßenausbau in Anspruch genommenen Teilfläche und deren Abmarkung (z. B. bei Land-, Bundesstraßen oder Bundes- autobahnen) gemäß vorher schon abgeschlossener Kaufverträge
- Erstmalige Abmarkung von Straßengrenzen bei vorheriger Vermessung eines Baugebietes (Zurückstellung der Abmarkung der Straßengrenzen, da deren Abmarkungen beim Straßenaus- bau sowieso wieder „rausfliegen“) nach endgültiger Fertigstellung der Straßen